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KUNDENDIENST BEI ONSEN®
ONSEN®

KUNDENDIENST BEI ONSEN®

Nutzen Sie unser Wissen im Kampf gegen unehrliche Matratzenverkäufer!
Lesen Sie unsere Beispiele und erfahren Sie, wie Sie eine Ware zurückgeben können, wenn sie nicht vertragsgemäß ist.
ONSEN® ist nicht nur der Hersteller der funktionalsten Matratzen auf dem polnischen Markt, sondern auch der besten orthopädischen Kissen und anderer Produkte, die Ihrer Gesundheit dienen. Das Hauptziel der Marke ONSEN® bleibt immer die Bildung, deren Ergebnis die Steigerung des Verbraucherbewusstseins in Polen und Europa sein soll.

Unser Traum ist es, vernünftigen Menschen objektives Wissen zu vermitteln, um den Status quo zu beseitigen. Indem wir anders denken, schaffen wir gemeinsam mit ihnen eine neue Realität, die auf funktionalen und konkurrenzlosen Produkten basiert. Dazu gehört auch die Bereitstellung vollständig kostenloser rechtlicher Beratung im Bereich der Verbraucherrechte im Zusammenhang mit dem Kauf von Matratzen und anderen Produkten. Wir sind zu einer Art Anwalt für Verbraucherrechte geworden, hauptsächlich für Matratzenkunden.

In den meisten Fällen führen die telefonisch gegebenen Ratschläge sofort zu Ergebnissen. Die Verbraucher nutzen von uns angegebene rechtliche Argumente, um gegen unehrliche Verkäufer vorzugehen, wodurch sie Konflikte in sehr kurzer Zeit gewinnen. Einige der Fälle erfordern jedoch größeres Engagement unsererseits. Diese Fälle werden unten veröffentlicht.

Wenn eine Situation ähnlich wie Ihre ist, zögern Sie nicht, die unten aufgeführten Informationen im Kampf um Ihre Rechte zu nutzen. Wenn Sie jedoch der Meinung sind, dass Ihr Fall sich von ihnen unterscheidet und unser Engagement erfordert, kontaktieren Sie uns bitte. Wir werden ihn objektiv betrachten und versuchen, eine Lösung zu finden, die Sie zufriedenstellt.

Nichtübereinstimmung der Matratze

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Der Fall betrifft eine Verbraucherin, die eine mangelhafte Matratze in einem stationären Geschäft gekauft hat. Die Rücknahme wurde abgelehnt, da Käufe in stationären Geschäften normalerweise nicht rückgängig gemacht werden können, und es wurden biologische Spuren auf der Matratze gefunden.
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Was ist passiert?
Im Juli 2023 erhielten wir eine Nachricht von einer Verbraucherin aus Kleinpolen. Sie teilte uns mit, dass sie einige Monate zuvor einen der stationären Matratzenläden besucht hatte, um eine Matratze für sich auszuwählen. Sie informierte den Verkäufer darüber, dass sie ein warmes Schlafzimmer hat und eine Matratze sucht, die keine Wärme abgibt, aber eine perfekte Luftzirkulation gewährleistet.

Die Verbraucherin gab an, dass sie eine Matratze ohne viskoelastischen Schaumstoff wünschte, aufgrund von Bedenken hinsichtlich der Wärmerückstrahlung. Ihr wurde eine Matratze eines der führenden internationalen Unternehmen vorgeschlagen, die eine gute Luftzirkulation gewährleisten und keinen viskoelastischen Schaumstoff enthalten sollten.

Der Ladenverkäufer informierte sie jedoch nicht über die Parameter des verwendeten Polyurethanschaums, sondern verwendete Handelsnamen. Er versicherte jedoch mehrmals, dass die Matratze keine Wärme zurückgeben würde und ihre Härte für sie geeignet sein würde. Basierend auf diesen Informationen entschied sie sich für den empfohlenen Kauf, zahlte den geforderten Betrag und vereinbarte einen Liefertermin.

Nach Erhalt der Matratze legte die Kundin sie auf ihr Bett. Schon nach etwa 20 Minuten bemerkte sie, dass die Matratze sich zu senken begann und Wärme in ihre Richtung abgab. Dies führte dazu, dass ihr Körper überhitzte. Sie kühlte das Schlafzimmer ab, was jedoch keine Wirkung zeigte, da die Matratze die Körperwärme zurückstrahlte.

Die Verbraucherin verpackte die Matratze wieder in den Karton und versuchte, sie am nächsten Tag in den Laden zurückzugeben. Ihr wurde jedoch verweigert, mit dem angeblichen Hinweis auf die auf amerikanischen Patenten basierende Qualität des Produkts. Außerdem wurde ihr klargemacht, dass sie die in einem stationären Geschäft gekaufte Matratze auf keinen Fall zurückgeben könne. Es wurde auch darauf hingewiesen, dass sich auf der Matratze nach Meinung des Verkäufers ihr genetisches Material befinden müsse.

Die Verbraucherin blieb mit einer in Folie und Karton verpackten Matratze zurück, die sie nicht nutzen konnte. Nach einigen Wochen zunehmender Frustration wandte sie sich an uns und bat um rechtliche Unterstützung bei der Rückgabe der nicht vertragsgemäßen Matratze, deren technische Parameter sich von den deklarierten unterschieden.

Was haben wir geraten?
Nach Erhalt aller erforderlichen Informationen von der Verbraucherin, einschließlich des Kaufnachweises und der von ihr vorgelegten Beweise, begannen wir mit der rechtlichen Analyse. Wir haben auch überprüft, ob der Verkäufer und der Hersteller die gesetzlich vorgeschriebenen technischen Parameter der Matratzen in ihren Angeboten angegeben haben. Anschließend haben wir für die Verbraucherin ein professionelles Informationspaket vorbereitet, das ihr bei der Auseinandersetzung mit dem unehrlichen Verkäufer helfen sollte.

Es stellte sich heraus, dass der Aufbau und die Funktionalität der Matratze erheblich von den Informationen abwichen, die der Verbraucherin während des Verkaufsprozesses mitgeteilt wurden. Sowohl der Verkäufer als auch der Hersteller der Matratze hatten unzuverlässige Beschreibungen der für den Aufbau verwendeten Materialien auf ihrer Website veröffentlicht. Sie verwendeten eigene Bezeichnungen für Polyurethanschäume, die in keiner Weise mit den weltweit allgemein gebräuchlichen technischen Symbolen verbunden waren. Darüber hinaus unterschieden sich die technischen Parameter der verwendeten Materialien von denen, die im Angebot angegeben waren.
Wir haben der Verbraucherin mitgeteilt, dass Polyurethanschäume von ihren Herstellern immer auf die gleiche Weise gekennzeichnet werden. Die vollständige Bezeichnung eines Schaums muss aus einem Buchstaben (V, T oder HR) und dann einer Abfolge von vier Zahlen bestehen, wobei die ersten beiden die Dichte in kg/m³ und die letzten beiden die Härte in kPa angeben. Es ist auch zulässig, eine Abfolge von fünf Zahlen zu verwenden, wenn die Härte in N angegeben wird.

Das Fehlen konkreter Parameter für Polyurethanschäume sollte als absichtliche Irreführung des Verbrauchers und Verstoß gegen Artikel 25 des Gesetzes zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs angesehen werden, da wesentliche Merkmale des Produkts nicht angegeben wurden und dies zu seinem Nachteil war.

Ebenfalls gemäß Artikel 546 Absatz 1 des Zivilgesetzbuches ist der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer vor Vertragsabschluss erforderliche Informationen zu den rechtlichen und tatsächlichen Verhältnissen in Bezug auf die Sache zu erteilen. Das Unterlassen von Informationen über die vollständigen Parameter der Polyurethanschäume, die den Kern der gekauften Matratze ausmachen, stellt eine Verletzung dieser Pflicht dar.

Wir wiesen darauf hin, dass gemäß Artikel 546 Absatz 1 Satz 1 des Zivilgesetzbuches der Verkäufer verpflichtet ist, wenn der Käufer ein Verbraucher ist, diesem vor Vertragsabschluss klare, verständliche und nicht irreführende Informationen in polnischer Sprache zur Verfügung zu stellen, die ausreichen, um die Sache ordnungsgemäß und vollständig nutzen zu können. Während des Verkaufsprozesses wurden der Verbraucherin jedoch keine klaren, verständlichen und wahrheitsgemäßen Informationen zur Verfügung gestellt, und die tatsächlichen Eigenschaften der Matratze und ihrer Bestandteile wurden verschleiert.

Wir wiesen auch darauf hin, dass gemäß Artikel 546 Absatz 1 Satz 3 des Zivilgesetzbuches der Verkäufer verpflichtet ist, angemessene technisch-organisatorische Bedingungen am Verkaufsort zu schaffen, die es dem Käufer ermöglichen, die Sache auszuwählen und deren Qualität, Vollständigkeit sowie die Funktionsweise der Hauptmechanismen und grundlegenden Komponenten zu überprüfen. Der Verkäufer hat der Verbraucherin jedoch nicht die Möglichkeit gegeben, die Qualität der Matratze und deren Funktionsweise unter Bedingungen zu überprüfen, die auch nur annähernd den natürlichen entsprechen. Dies resultiert daraus, dass die Matratzentests im Geschäft über einen kurzen Zeitraum stattfanden und von der Verbraucherin ein vollständiges Verständnis und die Kontrolle über ihre Körperbewegungen erforderten, was im Schlaf nicht der Fall ist. Die Bedingungen im Matratzengeschäft entsprachen auch nicht dem Mikroklima im Schlafzimmer.

Wir haben auch darauf hingewiesen, dass gemäß Artikel 556 des Zivilgesetzbuches der Verkäufer dem Käufer gegenüber haftbar ist, wenn die verkaufte Sache einen Mangel aufweist (Gewährleistung). Gleichzeitig ergibt sich aus Artikel 556 Absatz 1 des Zivilgesetzbuches, dass ein Mangel in der Nichtübereinstimmung der verkauften Sache mit dem Vertrag besteht, und es wird ein offener Katalog solcher Mängel festgelegt. Dieser Katalog ist in Artikel 556 Absatz 1 Nr. 1-4 des Zivilgesetzbuches festgelegt und bezieht sich auf Situationen, in denen die verkaufte Sache:
  • nicht die Eigenschaften hat, die eine Sache dieser Art aufgrund des im Vertrag festgelegten Zwecks oder der Umstände oder des Verwendungszwecks haben sollte;
  • nicht die Eigenschaften hat, von denen der Verkäufer dem Käufer berichtet hat, einschließlich der Vorlage einer Probe oder eines Musters;
  • nicht für den Zweck geeignet ist, über den der Käufer den Verkäufer bei Vertragsabschluss informiert hat;
  • und der Verkäufer keinen Einwand gegen eine solche Verwendung erhoben hat;
  • im unvollständigen Zustand an den Käufer geliefert wurde.
Der an die Verbraucherin verkaufte Matratze hatte nicht die Eigenschaften, die sich aus den im Verkaufsprozess dargestellten Umständen ergaben. Er hat auch nicht die Eigenschaften, die direkt zugesichert wurden, und er bietet insbesondere keine Luftzirkulation und wahrscheinlich eine viskoelastische Schaumstoffpolsterung. Er eignete sich auch nicht für den beabsichtigten Zweck, den die Verbraucherin dem Verkäufer bei Vertragsabschluss mitgeteilt hatte, da er die versprochenen Funktionen nicht erfüllte.

Darüber hinaus ist das Produkt gemäß Artikel 43b Absatz 1 Buchstaben 1-2 des Verbraucherschutzgesetzes nicht vertragsgemäß, da seine Beschreibung, Qualität und Funktionalität erheblich von den während des Vertragsabschlusses getroffenen Vereinbarungen abweicht. Außerdem ist es nicht für einen bestimmten Zweck geeignet, nämlich für die Gewährleistung der Luftzirkulation und Verhinderung der Überhitzung während des Schlafes, wie von der Verbraucherin vor Vertragsabschluss dem Verkäufer mitgeteilt, was dieser akzeptiert hat.

Die von der Verbraucherin gekaufte Matratze erfüllt auch nicht die Bedingungen gemäß Artikel 43b Absatz 2 Buchstaben 1-4 des Verbraucherschutzgesetzes, was die Verbraucherin ebenfalls nachgewiesen hat. Es ist wichtig zu beachten, dass die Unvereinbarkeit der Matratze mit dem Vertrag absichtlich verschleiert wurde, was auf die schlechte Absicht des Unternehmers hinweist.

Gemäß § 556 Absatz 2 des Zivilgesetzbuchs gilt bei Verbrauchern, wenn ein Mangel innerhalb eines Jahres nach Lieferung des verkauften Gegenstands festgestellt wird, die Vermutung, dass der Mangel oder seine Ursache zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs auf den Käufer existierte. Gleichzeitig haftet der Unternehmer gemäß § 43c des Verbraucherschutzgesetzes für die Nichtkonformität des Produkts mit dem Vertrag zum Zeitpunkt der Lieferung und für innerhalb von zwei Jahren nach dieser Zeit offengelegte Mängel, es sei denn, die vom Unternehmer, seinen Rechtsvorgängern oder in seinem Auftrag handelnden Personen festgelegte Nutzungsdauer ist länger.

Es wird vermutet, dass die Nichtkonformität des Produkts mit dem Vertrag, die sich innerhalb von zwei Jahren nach der Lieferung des Produkts offenbart hat, zum Zeitpunkt der Lieferung des Produkts existierte, es sei denn, dies wird nachgewiesen oder diese Vermutung ist angesichts der Art des Produkts oder des Wesens der Nichtkonformität des Produkts nicht vereinbar. Die Verbraucherin stellte den Mangel unverzüglich nach Erhalt der Matratze fest und testete sie unter natürlichen Bedingungen. Sie informierte den Verkäufer am nächsten Tag, unmittelbar nachdem er sein Geschäft geöffnet hatte.

Es ist auch unmöglich zu behaupten, dass die Matratze aufgrund angeblicher genetischer Spuren der Verbraucherin nicht zurückgegeben werden kann. Es sollte beachtet werden, dass das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union in der Rechtssache C-681/17 direkt besagt, dass die Rückgabe einer gekauften Matratze auch dann zulässig ist, wenn sie aus der Folie oder einer anderen Verpackung entfernt wurde. In der Begründung des Urteils wies der Gerichtshof darauf hin, dass selbst die potenzielle Verwendung einer zurückgegebenen Matratze sie nicht unbrauchbar macht. Als Beispiel wurde auf Hotels hingewiesen, in denen dieselben Matratzen jahrelang von verschiedenen Gästen genutzt werden. Darüber hinaus wurde festgestellt, dass es Techniken gibt, um die Matratze so zu reinigen, dass die erneute Verwendung keine Beeinträchtigung der Anforderungen im Hinblick auf Gesundheit oder Hygiene mit sich bringt. Nach Ansicht des Gerichtshofs stellt die Matratze ein Produkt dar, das mit Kleidung gleichzusetzen ist. Um sich von den konkreten Eigenschaften der Matratze zu überzeugen und ihre Merkmale ordnungsgemäß zu bewerten, muss der Verbraucher sie auspacken. Es ist unmöglich, ihre Eigenschaften durch Folie oder andere Verpackungen zu bestimmen. Aus logischer Sicht wäre dies völlig absurd.

Die Verbraucherin hat eine Erklärung zur Rücktritt vom Vertrag aufgrund der oben genannten Gründe abgegeben. Sie verlangte die volle Erstattung des Matratzenpreises sowie der gesetzlichen Zinsen. Sie verlangte auch die Abholung des mangelhaften Produkts, da die Abmessungen der Matratze die Lieferung des mangelhaften Produkts an den im Verkaufsvertrag angegebenen Ort erheblich erschweren würden, was gemäß § 561 Absatz 2 Absatz 2 des Zivilgesetzbuchs ermöglichte, es an ihrem Wohnort zur Abholung zur Verfügung zu stellen.

Befinden Sie sich in einer ähnlichen Situation? Nutzen Sie diese Informationen im Kampf gegen unehrliche Verkäufer!

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